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Top-Zins-Sätze | 2,87% | 5 Jahre nom 2,92% eff. | | Nom. | Eff. | +/- | | | | | 5 J. | 2,87 | 2,92 | 0,00 | 10 J. | 3,65 | 3,73 | +0,00 | 15 J. | 3,96 | 4,02 | 0,00 | 20 J. | 4,30 | 4,38 | 0,00 | 05.02.2010 16:12 Erklärung |
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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt im Rahmen der Förderung der Wohnungswirtschaft zinsgünstige Darlehen. Die verschiedenen Förderprogramme möchten wir Ihnen hier im Einzelnen etwas näher vorstellen. Weitergehende Informationen sowie Rechenbeispiele und Merkblätter, und auch die Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der KfW unter www.kfw-foerderbank.de.
Wie funktioniert's? Die KfW vergibt diese Darlehen nicht direkt sondern über durchleitende Kreditinstitute. Das bedeutet für Sie: Der Antrag auf KfW-Darlehen kann gleich mit Ihren normalen Darlehensantrag eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis Selbstverständlich können Sie auch über uns KfW-Mittel im Rahmen einer Gesamtfinanzierung beantragen. Vermerken Sie dazu bitte im Feld "Hinweise zur Finanzierung" welchen Darlehensteilbeitrag Sie als KfW-Darlehen beantragen möchten.
Für ein verbindliches Angebot schicken Sie uns bitte eine ausgefüllte Finanzierungsanfrage.
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